Ernährungsberatung
Sie haben Bauchschmerzen oder gar Durchfall, nachdem Sie einen Yoghurt gegessen oder einen Milchkaffee getrunken haben? Dann fehlt Ihnen vermutlich das Enzym Laktase im Dünndarm. Eigentlich spaltet dieses Enzym den Milchzucker, die Laktose. Doch da es nicht vorhanden ist, gelangt der Milchzucker ungespalten in den Dickdarm. Die Folge sind Bauchschmerzen, Blähungen und Durchfall. Ebenso geht es Betroffenen, bei denen eine Fruktoseunverträglichkeit vorliegt, wenn sie Äpfel oder sorbithaltiges Kaugummi essen.
Die jeweilige Diagnose stellt ein Gastroenterologe mittels eines H 2 Atemtest. Anschließend kommen Sie in meine Praxis zur Ernährungsberatung.
Die Ernährungstherapie findet in Kleingruppen mit zwei bis vier Teilnehmern nach Terminvereinbarung statt. So können sich Betroffene untereinander austauschen und auch von anderen lernen. Auf Wunsch können natürlich auch Einzelberatungen vereinbart werden.
Um Ihr körperliches Wohlbefinden wiederherzustellen, berate ich Sie in zwei bis drei Sitzungen zu Ihrer Unverträglichkeit. Mithilfe eines Ernährungsprotokolls, das ebenfalls auftretende Symptome nach der Nahrungsaufnahme dokumentiert, können weitere mögliche Zusammenhänge der Unverträglichkeit festgestellt werden.
In der Ernährungsberatung wird genau besprochen, wie Sie sich trotz Unverträglichkeit ausgewogen und gesund weiterernähren können. Sie erhalten von mir eine ausführliche Informationsmappe mit beispielsweise einer Mengentabelle, auf der der Fruchtzucker- oder Milchzuckergehalt in Milligramm angegeben ist, leckeren Rezepten, die Sie gut vertragen, und Einkaufsempfehlungen, damit Ihr empfindlicher Darm wieder ins Gleichgewicht kommt.
Kostenzuschüsse
Krankenkassen bezuschussen die Ernährungsberatung, da ich eine zertifizierte Ernährungsberaterin beim Berufsverband der Ökotrophologen (VdOe) bin.
Klienten liefern ein ärztliches Rezept/Überweisung nach § 43 SGB V vor dem ersten Termin zur Bearbeitung des Kostenvoranschlages. Mit einem ärztlichen Rezept/ Überweisung werden maximal 5 Beratungen mit 127-180 Euro von den Gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 85 bis 100 Prozent der Kosten. Private Krankenkassen zahlen nur nach Antragsstellung.
