Worum geht es bei der Therapie konkret?
Egal, um welche Form der Essstörung es sich handelt, es werden ähnliche Beratungsinhalte, oft mit dem Instrument des Essprotokolls, individuell vermittelt, wie zum Beispiel:
- Ist -Analyse bzw. Rückmeldung zum Ernährungsprotokoll
- Was ist überhaupt „gesunde“ Ernährung?
- Wie sehen die konkreten Empfehlungen für regelmäßige Mahlzeiten aus?
- Hunger- und Sättigungsmechanismus reaktivieren und stabilisieren
- Mahlzeitenmengen einschätzen lernen
- Mangelzustände schrittweise ausgleichen
- ausreichende Energie- und Nährstoffzufuhr bewusst machen
Welche Signale des Körpers unterstützen die Erkennung von z.B. Hunger- und Sättigungsgefühlen? Das können Sie in meinen Yoga-Kursen – in Einzel- oder Gruppenunterricht– erfahren.
Kostenzuschüsse
Krankenkassen bezuschussen die Ernährungstherapie, da ich eine zertifizierte Ernährungsberaterin beim Berufsverband der Ökotrophologen (Vdoe) bin.
Klienten liefern ein ärztliches Rezept/Überweisung nach § 43 SGB V vor dem ersten Termin zur Bearbeitung des Kostenvoranschlages. Mit einem ärztlichen Rezept/Überweisung werden maximal 5 Beratungen mit 127 -180 Euro von den Gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 85 bis 100 Prozent der Kosten. Private Krankenkassen zahlen nur nach individueller Antragsstellung.
Weitere Informationen zum Eigenanteil zur Therapie erhalten Sie konkret von uns.